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Artenschutz

Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch


Bei der Einfuhr von Jagdtrophäen sind die Bestimmungen von internationalen und nationalen Artenschutzgesetzen zu beachten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Schutzbestimmungen jagdrelevanter Arten sowie aktuelle Entscheidungen für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen bezogen auf einzelne Populationen.

Die Ausführungen betreffen ausschließlich Einfuhren von Jagdtrophäen aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) zum persönlichen Gebrauch.

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