Durch Inkrafttreten der VERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 müssen alle Absender in dem Gesundheitszeugnis über eine Traces Nummer der EU verfügen.
Als Anlage finden Sie die aktuellen Listen der Traces gelisteten Betriebe.


Durch Inkrafttreten der VERORDNUNG (EU) Nr. 142/2011 müssen alle Absender in dem Gesundheitszeugnis über eine Traces Nummer der EU verfügen.
Als Anlage finden Sie die aktuellen Listen der Traces gelisteten Betriebe.